Auch wenn die EU kein Staat ist, so hat sie sich doch demokratischen Grundsätzen verschrieben. Ein zentraler Grundsatz, den alle Mitgliedsstaaten befolgen müssen, ist der der Rechtsstaatlichkeit. Damit soll zum Beispiel garantiert werden, dass alle Menschen in der EU vor dem Gesetz gleich sind, faire Prozesse in freien Gerichten erwarten können und dass die Macht von Politiker:innen kontrolliert und begrenzt wird.

In den letzten Jahren haben einige Mitgliedsstaaten diese demokratischen Grundsätze immer wieder verletzt und die Rechtsstaatlichkeit untergraben. Doch wie ließe sich das verhindern und vor welchen Herausforderungen steht die EU im Bereich der Rechtsstaatlichkeit?

 

Allgemeine Herausforderungen für die EU:

  • Untergrabung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie v.a. in Polen und Ungarn
  • Interessenkonflikte nationaler Regierungspolitiker*innen, z.B. Tschechien
  • Illiberale und autoritäre Entwicklungen in Nachbarländern, insbes. Serbien und Türkei 
  • Gleichzeitig: Verbesserung bzw. Entwicklung der Demokratie in Nachbarländern und Ländern mit Beitrittsperspektive, z.B. Albanien, Nord-Mazedonien, Ukraine, Belarus usw.
  • Rule of Law ein zentrales Beitrittskriterium; bei Unterwanderung der Rechtsstaatlichkeit in Mitgliedsstaaten hat die EU de facto keine Handhabe
  • Lösungsansatz: Rechtsstaatlichkeit-Klausel für EU-Gelder aus Haushalt und Wiederaufbaufonds

 

Für mehr Informationen: https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law_de